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Freistellungs­bescheinigungen

Mit der Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes bestätigen wir Ihnen, dass Sie von der Verpflichtung befreit sind, einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent einzubehalten (Bauabzugsteuer) und an das für den Leistenden zuständige Finanzamt zu zahlen. Bitte laden Sie sich diesen Bescheid unbedingt herunter oder drucken Sie ihn aus und legen Sie ihn zu Ihren Unterlagen.

Freistellungsbescheinigungen

Freistellungs­‌bescheinigung 2022 - 2025

Freistellungsbescheinigungen

Nachweis zur Steuer­schuldnerschaft bis 2026

Freistellungsbescheinigungen

Freistellungs­bescheinigung 2019 - 2022